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Sind private PV-Anlagen steuerfrei? Alles, was Sie wissen müssen

8. Oktober 2024 Peter Kern 0 Comments

Wer ein Einfamilienhaus besitzt und darüber nachdenkt, eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) zu installieren, sollte sich vorab über die steuerlichen Rahmenbedingungen informieren. Die steuerlichen Vorschriften können komplex sein, aber mit dem richtigen Wissen können Sie die Vorteile von eigenem, klimafreundlichem Strom vom Dach genießen, ohne rechtliche Stolpersteine zu umgehen. Eine häufige Frage lautet: Muss man für Photovoltaik Steuern zahlen?

Photovoltaik und Steuern: Ist eine PV-Anlage steuerpflichtig?

In Deutschland können verschiedene Steuern auf die Anschaffung und den Betrieb von PV-Anlagen anfallen. Die wichtigsten sind die Mehrwertsteuer (auch Umsatzsteuer genannt) und die Einkommenssteuer. Bei Einspeisung von Strom ins öffentliche Netz gelten Betreiber als Gewerbetreibende, was bedeutet, dass Einnahmen aus der Einspeisung als Einkommen betrachtet werden.

Exkurs: Umsatzsteuer vs. Mehrwertsteuer

Die Begriffe „Umsatzsteuer“ und „Mehrwertsteuer“ werden oft synonym verwendet, wobei „Umsatzsteuer“ der juristisch korrekte Begriff ist. Die Mehrwertsteuer beträgt in Deutschland 19 % (7 % bei ermäßigten Sätzen). Diese Steuer kann in bestimmten Fällen, wie z.B. bei geschäftlichen Ausgaben, vom Finanzamt zurückgefordert werden.

EEG-Vorstoß: Einkommen- und Mehrwertsteuer für PV-Anlagen gestrichen

Im Rahmen der EEG-Reform (Erneuerbare-Energien-Gesetz) wurden seit 2022 wichtige Steuererleichterungen eingeführt:

Keine Einkommensteuer für PV-Anlagen: Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp sind von der Einkommensteuer befreit. Bei Mehrfamilienhäusern liegt die Grenze bei 15 kWp pro Einheit.

Keine Umsatzsteuer auf PV-Anlagen: Ab 2023 gilt für die Anschaffung und Installation von PV-Anlagen der Nullsteuersatz, was bedeutet, dass keine Mehrwertsteuer mehr anfällt.

Diese Regelungen sollen die Nutzung erneuerbarer Energien fördern und den bürokratischen Aufwand für Betreiber reduzieren.

PV-Anlage vor 2023 installiert: Bekomme ich die Mehrwertsteuer zurück?

Leider können Betreiber von PV-Anlagen, die vor 2023 installiert wurden, die gezahlte Mehrwertsteuer nicht rückwirkend zurückfordern. Es gibt jedoch Möglichkeiten für Betreiber, die unter der Regelbesteuerung fallen:

Wenn die Vorsteuer, die Sie für die Installation und Anschaffung gezahlt haben, höher ist als Ihre Einnahmen aus der Einspeisung, können Sie diese in Ihrer Steuererklärung geltend machen und die Mehrwertsteuer zurückerhalten.

Muss ich meine PV-Anlage bei der Steuer anmelden?

Ja, grundsätzlich müssen Betreiber ihre PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur anmelden und möglicherweise auch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichen. Die Anzeigepflicht entfällt jedoch in bestimmten Fällen, wie bei Anlagen bis 30 kWp, die dem Nullsteuersatz unterliegen.

Fazit

Die steuerlichen Regelungen für Photovoltaikanlagen haben sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Mit der richtigen Information und Planung können Sie nicht nur von staatlichen Förderungen profitieren, sondern auch langfristig Energiekosten sparen. Informieren Sie sich gründlich, bevor Sie investieren, um von den neuen Regelungen optimal zu profitieren.

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