O N L I N E S O L A R S C H U L E

Am vergangenen Donnerstag wurde ein neues Gesetz verabschiedet, das Mieter und Wohnungseigentümer von bürokratischen Hürden befreit und ihnen den Einsatz von Steckersolargeräten erheblich erleichtert. Dieses Gesetz, offiziell als „Gesetz zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten“ bekannt, ermöglicht es nun Millionen von Menschen, kleine Solaranlagen – sogenannte Balkonkraftwerke – auf Balkonen oder Terrassen zu betreiben. Damit wird die Eigenstromerzeugung für den privaten Gebrauch revolutioniert.

1. Was bedeutet das neue Gesetz?

Das neue Gesetz gibt Mietern und Wohnungseigentümern erstmals das Recht, kleine Solaranlagen ohne umfassende bürokratische Hürden zu betreiben. Vorher war dies oft durch die Zustimmung von Vermietern oder Eigentümergemeinschaften erschwert oder verhindert. Dank der neuen Regelungen können Balkonkraftwerke mit bis zu 800 Watt Wechselrichterleistung installiert werden, und der erzeugte Strom kann direkt ins Hausnetz eingespeist werden.

2. Vorteile der Balkonkraftwerke

Kostensenkung: Ein Balkonkraftwerk kann den Stromverbrauch deutlich reduzieren, was zu niedrigeren Stromrechnungen führt.

Einfache Installation: Die Anlagen sind „Plug-and-Play“, das bedeutet, sie können einfach per Schuko-Stecker an das Hausnetz angeschlossen werden.

Nachhaltigkeit: Balkonkraftwerke fördern die Energiewende, indem sie eine direkte, saubere Energiequelle für den Eigenverbrauch bereitstellen.

Unabhängigkeit: Mit der Erzeugung von eigenem Strom wird der Haushalt weniger abhängig von steigenden Strompreisen und fossilen Energieträgern.

3. Was ändert sich durch das Gesetz?

Früher war es oft schwierig, die Installation von Balkonkraftwerken in Miet- oder Eigentumswohnungen durchzusetzen. Vermieter oder Eigentümergemeinschaften konnten die Installation ablehnen. Mit dem neuen Gesetz kehrt sich die Situation um: Grundsätzlich sind Balkonkraftwerke erlaubt, und eine Ablehnung ist nur noch aus berechtigten Gründen möglich.

4. Zukünftige Herausforderungen und Entwicklungen

Auch wenn das Gesetz einen großen Fortschritt darstellt, bleiben einige Punkte offen. Besonders die Frage der maximalen Modulleistung sowie die Art des Anschlusses müssen in zukünftigen Normen und Richtlinien klarer definiert werden. Zudem ist eine Erweiterung auf größere Solaranlagen und Heimspeicher wünschenswert, um die private Stromerzeugung und die Energiewende weiter zu fördern.

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